Das Recht, die Person, der Gegenstand, das Rechtsgeschäft, das vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnis, Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, rechtliche Aspekte von Unternehmengründungen, Unternehmensrechtsformen.
Qualifikationsziele und -kompetenzen
Die Studierenden werden mit den Grundzügen des spezifisch juristisch-wissenschaftlichen Arbeitens vertraut gemacht und dazu in die Lage versetzt, ausgewählte wirtschaftsrechtliche Fragestellungen auf Basis der vermittelten fachlichen Grundlagen im Bereich Wirtschaftsrecht zu erfassen, zu verstehen und beurteilen zu können.